Allgemeine Geschäftsbedingungen


Sollten Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben,
können Sie sich gerne über folgende E-Mail-Adresse an uns wenden: liege@olsen-engineering.com

Artikel 1: Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nur dann, wenn für einen bestimmten Auftrag besondere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Durch die Erteilung eines Auftrags bestätigt der Vertragspartner, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Diese Bedingungen regeln unsere Beziehungen, sofern keine anders lautenden schriftlichen und formell von OLSEN ENGINEERING SPRL/SA (im Folgenden „OLSEN“ genannt) angenommen Bestimmungen vorliegen.


Artikel 2: Vertragsabschluss
Unsere mündlichen oder schriftlichen Angebote, die in unseren Unterlagen enthaltenen Informationen sowie unsere Preislisten sind stets unverbindlich, bis ein Vertrag oder eine von allen Parteien unterzeichnete Bestellung abgeschlossen ist. In allen Fällen sind unsere Angebote nur gültig, sofern sie von dem/den Empfänger(n) angenommen werden und nur innerhalb der auf dem Dokument ausgestellten Gültigkeitsfrist. Eventuelle Ungenauigkeiten in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen Folgedokumenten, die auf materielle und/oder menschliche Fehler zurückzuführen sind, können von OLSEN geändert werden.


Artikel 3: Erfüllung des Vertrags
Bei einem Auftrag bzw. Aufträgen handelt es sich immer um relative Pauschalbeträge. Zusätzliche Arbeiten oder Lieferungen von Materialien, die sich von den im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen unterscheiden, sind immer Gegenstand eines separaten Auftrags, in dem die geforderten Leistungen und/oder Lieferungen und ihre aktualisierten Preise klar aufgeführt sind.


Artikel 4 : Preis
Unsere Angebote werden in Euro (€) abgegeben.
Der Vertrag wird nach den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Tarifen bewertet. Alle eventuellen Erhöhungen zwischen der Bestellung der Arbeiten und dem Beginn der Arbeiten berechtigen uns zu einer Korrektur unserer Preise, die sich auf die Erhöhung eines oder mehrerer Rentabilitätskriterien des Unternehmens beschränken muss.
Alle Aufträge mit einem Wert von mehr als 50.000 € (ohne MwSt.) sind Gegenstand eines Rechnungsplans. Bei Aufträgen unter 150€ wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ (htva) erhoben. Darüber hinaus wird für jeden Pannenhilfeauftrag, der innerhalb von 24 Stunden ausgeführt wird, eine Bearbeitungsgebühr von 75 € (ohne MwSt.) und/oder für jeden Pannenhilfeauftrag, der am Abend oder am Wochenende ausgeführt wird, eine Bearbeitungsgebühr von 250 € (ohne MwSt.) berechnet.


Artikel 5: Vertragsänderung
Eventuelle Umstände oder Anordnungen seitens unseres Vertragspartners, die die Vertragserfüllung stören oder ändern, verpflichten ihn, uns für die daraus resultierenden Verzögerungen und Kosten vollständig zu entschädigen.


Artikel 6: Baustelle, Zugang & Zufahrt
Fahrzeuge jeglicher Art, die Materialien auf die Baustelle bringen, müssen freie Zufahrt direkt bis zum entsprechenden Einsatzort haben. Bei Ankunft auf der Baustelle müssen die Zufahrt sowie die Umgebung der Baustelle geräumt sein, damit die Umschlaggeräte benutzt werden können. Darüber hinaus ist unseren Mitarbeitern der Zugang zu einem beheizten und beleuchteten Raum mit Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu gewähren. Der Auftragsnehmer sorgt zudem für den Zugang zu einer ausreichenden Stromversorgung. Für den Fall, dass der Zugang zu den genannten Anlagen nicht möglich ist, trägt der Kunde die Kosten für den Transport und die damit verbundenen Verzögerungen. Ebenso werden die vertraglichen Verpflichtungen bis zum Erhalt des erforderlichen Zugangs zum Standort ausgesetzt. Für unsere Materialien, Lieferungen und Werkzeuge werden uns stets Lagermöglichkeiten in der Nähe oder auf der Baustelle selbst zur Verfügung gestellt, die alle Sicherheitsgarantien bieten. Unser Vertragspartner muss bei der Baustellenleitung alle notwendigen Schritte nach den Vorschriften aus Artikel 233 und 260 b der Allgemeinen Verordnung zum Arbeitsschutz einleiten. Unser Vertragspartner muss uns alle Stromlaufpläne sowie Pläne eventueller unterirdischer Installationen zur Verfügung stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung, haftet er für eventuell verursachte Schäden selbst.


Artikel 7: Fristen
Die in unseren Angeboten genannten Fristen sind unverbindlich. Sie gelten in jedem Fall erst ab dem Tag, an dem unser Vertragspartner die Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt hat. Die Fristen für Lieferung und Ausführung gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung, vorausgesetzt, dass der Vertragspartner alle zum Auftrag und zu den Ausführungsfristen erforderlichen Angaben gemacht und die in Artikel 6 dieser Bedingungen vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt hat. Die Ausführungsfristen werden bei höherer Gewalt ausgesetzt und um die Dauer der Aussetzung verlängert. Jede Handlung unseres Vertragspartners, die den Ablauf der Bauarbeiten stört oder verändert, führt ebenfalls zu einer Verlängerung der Frist und/oder einer Entschädigung, letztere gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen. Eventuelle gerechtfertigte Verzögerungen unsererseits führen nicht zu Schadensersatz. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn dieser Aspekt des Auftrags explizit anderweitig schriftlich geregelt wird. In diesem Fall ist die Anwendung einer pauschalen Entschädigung pro Verzögerungstag in einem gesamten Maximalwert von 5 % des Preises (ohne MwSt.) möglich. Verzüge rechtfertigen keinesfalls eine Stornierung der von unserem Vertragspartner erteilten Aufträge.


Artikel 8: Haftung
Unser Vertragspartner und/oder dessen Ingenieur übernimmt die volle Haftung gegenüber Dritten für Schäden und Beeinträchtigungen, die sich aus dem Projektentwurf oder aus der Ausführung dieses Entwurfs ergeben. Das Unternehmen kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn es nachweislich bei der Ausführung der Arbeiten einen ihm anzurechnenden Fehler begangen hat und nur wenn dieser Fehler für die genannten Dritten nachteilige Folgen haben kann.


Artikel 9: Eigentums- und Risikoübergang
Das Eigentum an den Waren, Materialien und Lieferungen, die zu unseren Leistungen gehören, wird in Abweichung von Artikel 1583 des belgischen Zivilgesetzbuchs erst nach vollständiger Bezahlung des Preises, einschließlich eventueller Nebenkosten, erworben. Sobald die genannten Waren, Materialien oder Lieferungen auf der Baustelle eintreffen, geht das hingegen das Risiko sofort auf den Vertragspartner über. Der Transport der Waren erfolgt stets auf Risiko des Vertragspartners, auch wenn der Transport von OLSEN bereitgestellt und/oder übernommen wird. Im Falle eines Konkurses/einer Pfändung informiert der Vertragspartner OLSEN und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Zuvor geleistete Anzahlungen werden einbehalten, um einen eventuellen Verlust durch den Weiterverkauf des Materials zu decken.


Artikel 10: Abnahme
Die Arbeiten werden nach ihrer Fertigstellung vorläufig abgenommen. Der Auftragsnehmer muss bei dieser Abnahme anwesend oder ordnungsgemäß vertreten sein. In allen Fällen entbindet die vorläufige Abnahme OLSEN von allen Verpflichtungen aufgrund offensichtlicher Mängel. Die endgültige Abnahme wird sechs Monate nach der vorläufigen Abnahme erteilt. Die Abnahme des Projekts führt zur Fälligkeit des Restbetrags für die ausgeführten Arbeiten, die Aufhebung einer eventuell vereinbarten Bürgschaft und zum Beginn der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistung.


Artikel 11: Garantie und Reklamationen
Unser Unternehmen ist lediglich zu der in Artikel 1792 und 2270 des belgischen Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Garantie verpflichtet. Durch die Erteilung der endgültigen Abnahme verzichtet unser Vertragspartner vollständig und ausdrücklich auf eventuelle Ansprüche wegen verborgener Mängel. Reklamationen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Waren und vor deren Montage, Verarbeitung oder Anbringung schriftlich per Einschreiben geltend gemacht werden. Reklamationen wegen verborgener Mängel sind nur gültig, wenn sie sofort nach ihrer Entdeckung und vor der endgültigen Abnahme per Einschreiben zur Kenntnis gebracht werden. Reklamationen oder Anfechtungen berechtigen keinesfalls zur Aussetzung von Zahlungen. Die Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz von Teilen, die aufgrund eines Materialfehlers, eines Konstruktionsfehlers oder eines Fehlers bei der Montage als defekt anerkannt werden. Jede schuldhafte oder missbräuchliche Verwendung des Materials führt von Rechts wegen zum Verfall der Garantie.


Artikel 12: Zahlung
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende der Lieferung in Sichtwert netto, ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Auf jede nicht beglichene Summe werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährliche Vertragszinsen in Höhe von 12 % erhoben. Außerdem kann ein eventueller Zahlungsverzug zu einer Aussetzung der Fortsetzung der Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung des betreffenden Betrags führen. Bei Nichtzahlung innerhalb von acht Tagen nach Versand einer Mahnung durch unser Unternehmen per Einschreiben wird zusätzlich zu den vorstehend festgelegten Vertragszinsen eine Strafgebühr in Höhe von 12% auf den ausstehenden Betrag ohne Mehrwertsteuer und Zinsen berechnet, wobei ein Mindestbetrag von 150€ zu zahlen ist. Alle gegenüber OLSEN eingegangenen Verpflichtungen werden als unteilbar erklärt und vom Schuldner als solche akzeptiert, unbeschadet der üblichen oder ausdrücklich vereinbarten Solidarität. Im Falle einer Auflösung oder Kündigung des Vertrags können wir neben der Zahlung der ausgestellten Rechnungen, der Zinsen und der Strafklausel eine Konventionalstrafe in Höhe von 12% des Wertes des ausgestellten Angebots verlangen, mit einem Mindestbetrag von 150 €.
Sofern nicht im Vorfeld des Verkaufsauftrags schriftlich anderweitig vereinbart, wird bei Vorauszahlung kein Skonto gewährt, d.h. „0 Skonto bei Vorauszahlung“.



Artikel 13: Geistiges Eigentum
Alle von OLSEN gelieferten Dokumente, Studien, Skizzen, Zeichnungen, 3D-Darstellungen usw. bleiben Eigentum des Unternehmens und können auf einfache Anfrage zurückverlangt werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der genannten Dokumente an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von OLSEN untersagt. Durch den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen durch OLSEN werden keine Lizenzen oder Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum, das OLSEN besitzt, direkt oder indirekt gewährt. Bei eventuellen Verstößen leitet OLSEN bei den zuständigen Behörden rechtliche Schritte ein.


Artikel 14: Datenschutz
OLSEN erfasst die personenbezogenen Daten seiner Kunden und der Besucher seiner Website zu eigenen Werbezwecken. Diese Daten werden nicht ohne vorherige Zustimmung der Kunden/Besucher an Dritte weitergegeben oder verkauft.


Artikel 15: Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Parteien im Rahmen aller ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Klauseln, die möglicherweise ungültig sind oder werden, beziehen sich die Parteien in diesen möglichen Punkten auf das Gesetz, ohne dass unser Vertragspartner die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frage stellen kann.


Artikel 16: Gerichtsstand
Eventuelle Anfechtungen werden ausschließlich vor die Gerichte des Bezirks Verviers gebracht, ohne dass der Vertragspartner diesbezüglich Einwände erheben kann. Dies gilt selbst, wenn es sich um eine sprachliche Frage, eine Gewährleistungsaufforderung, eine Interventionsklage oder die gerichtliche Verkündung eines Rechtsstreits an einen Dritten zwecks Nebenintervention handelt. Der gleiche Gerichtsstand gilt für internationale Verträge, und in allen Fällen gilt ausschließlich die belgische Gesetzgebung.